AGB – Blackforest Aircraft
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Blackforest Aircraft, Inhaber Peter Ehret (im Folgenden „Auftragnehmer“) und seinen Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) genannt.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich:
- Drohneninspektionen
- Luftbild- und Videoaufnahmen
- Drohnenvermessung
- Photovoltaik-Thermografie
- Baudokumentation
- Datenerfassung und Datenaufbereitung
- Rehkitzrettung und landwirtschaftliche Befliegungen
Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der schriftlichen Vereinbarung.
3. Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande durch:
- schriftliche Bestätigung des Angebots
- E-Mail-Bestätigung
- oder durch tatsächliche Durchführung des Auftrags
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Der Auftragnehmer ist von der Ausweisung der Umsatzsteuer befreit – Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Zahlungsbedingungen:
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig
- Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung verlangt werden
- Verzugszinsen gemäß § 288 BGB
Zusatzkosten (z. B. Anfahrt, Genehmigungen, Sonderausrüstung) werden gesondert ausgewiesen.
5. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
- alle erforderlichen Zustimmungen von Grundstückseigentümern und Mietern vorliegen
- der Einsatzort frei von Gefahren ist
- keine verbotenen Gegenstände oder Personen im Flugbereich sind
- alle relevanten Informationen (z. B. Lagepläne, Besonderheiten, Risiken) bereitgestellt werden
Bei PV-Anlagen: Der Auftraggeber bestätigt, dass die Anlage sicher und betriebsbereit ist.
6. Durchführung der Flüge
Der Auftragnehmer führt alle Flüge gemäß:
- EU-Drohnenverordnung
- Luftverkehrsordnung
- geltenden Sicherheitsvorschriften
Der Pilot entscheidet vor Ort, ob ein Flug sicher durchführbar ist. Bei Gefahr oder ungeeigneten Bedingungen (Wind, Regen, Einstrahlung, Thermografiebedingungen) kann der Einsatz verschoben werden.
7. Genehmigungen
Erforderliche Genehmigungen (z. B. Sonderfluggenehmigungen, Aufstiegserlaubnisse) werden:
- vom Auftragnehmer organisiert oder
- vom Auftraggeber bereitgestellt
Dies wird im Angebot festgelegt.
8. Wetter- und Einsatzbedingungen
Drohnenflüge sind witterungsabhängig. Kann ein Einsatz aufgrund von Wetter, Sicherheit oder behördlichen Vorgaben nicht stattfinden, wird ein Ersatztermin vereinbart.
Bereits entstandene Kosten (z. B. Anfahrt, Genehmigungen) können berechnet werden.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet:
- für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
- im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
Eine Haftung für:
- entgangenen Gewinn
- mittelbare Schäden
- Datenverluste
- witterungsbedingte Einschränkungen
- Auswertungsgrenzen der Thermografie
ist ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer verfügt über eine gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung.
10. Eigentumsrechte und Nutzungsrechte
Alle Bild-, Video- und Messdaten bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Nach Zahlung erhält der Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.
Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung.
11. Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich zur Vertragsabwicklung. Es gilt die Datenschutzerklärung auf der Website.
12. Stornierung
Stornierungen durch den Auftraggeber:
- bis 48 Stunden vor Einsatz: kostenlos
- 48–24 Stunden vor Einsatz: 50 % des Auftragswertes
- weniger als 24 Stunden: 100 % des Auftragswertes
Bereits entstandene Kosten (Genehmigungen, Anfahrt) werden immer berechnet.
13. Lieferfristen
Die Bearbeitungs- und Lieferzeiten werden individuell vereinbart. Verzögerungen durch Wetter, Technik oder höhere Gewalt verlängern die Fristen angemessen.
14. Gewährleistung
Der Auftragnehmer liefert technisch einwandfreie Daten im Rahmen der vereinbarten Leistung. Bei Thermografie gilt: Die Auswertung zeigt Auffälligkeiten, aber nicht zwingend die Schadensursache.
Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich erfolgen.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
15.2 Sollten sich während der Vertragslaufzeit die allgemeinen wirtschaftlichen oder technischen Verhältnisse so wesentlich verändern, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr im angemessenen Verhältnis stehen, so werden die Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages oder einzelner Vertragsteile an die veränderten Verhältnisse vornehmen.
15.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende zu ersetzen.
15.4 Die im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von der Blackforest Aircraft gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Vertragsabwicklung, Rechnungsstellung) gegebenenfalls auch durch Dienstleister unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.
15.5 Jeder Vertragspartner kann mit Einwilligung des Anderen die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen Rechtsnachfolger übertragen. Die Einwilligung ist zu erteilen, wenn der Rechtsnachfolger sichere Gewähr für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen bietet. Der Vertragspartner bleibt solange aus diesem Vertrag verpflichtet, bis der Rechtsnachfolger die Erfüllung des Vertrages dem Anderen schriftlich bestätigt hat.
15.6 Gerichtsstand ist Freiburg im Breisgau.